Fünf Milliarden Euro erhält die Großindustrie jedes Jahr von Bürgerinnen und Bürgern. Auch von den Ärmsten.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Basis der Energiewende in Deutschland. Leider wurde es im Laufe der Zeit immer mehr zum Spielball energiepolitischer Interessen.

Durch die hoch komplexe sogenannte „Besondere Ausgleichsregelung“ im EEG werden alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ungefragt zu Geldgebern für die schmutzige „energiekostenintensive“ Industrie. Hart an der Grenze der Legalität – oder sogar darüber hinaus?

Nach Ansicht von Experten verstößt die „Besondere Ausgleichsregelung“ gegen EU-Recht und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

Der Verein Sonneninitiative setzt sich deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger ein. Er möchte in einem Rechtsstreit mit dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion die EEG-Umlage höchstrichterlich prüfen lassen. Vertreten wird er dabei vom Energierechtler Dr. Peter Becker.

 

 

 

  • 08 Apr

    EEG-Umlage abgeschafft

    Mit der Abschaffung der EEG-Umlage ist auch die  „Besondere Ausgleichsregelung“ geschichte.

    Auch wenn unsere Klage nicht zugelassen wurde, konnten wir auf die Missstände im EEG aufmerksam machen und haben vielleicht auch einen kleinen Anteil an der Abschaffung dieser ungerechten Umlage.

    Wir bedanken uns bei allen Unterstützer:innen!

  • 22 Jul

    EEG-Klage nicht zugelassen – Wir machen weiter

    Die 1. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die von uns eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die „Besondere Ausgleichsregelung“ nicht zur Entscheidung angenommen.

    Hauptgrund für die Nichtzulassung der EEG-Klage ist, dass der Verein die Interessen seiner Teilnehmer*innen an den Projekten bzw. den Stromkunden in den betroffenen Liegenschaften nur als Betreiber und Verwalter indirekt vertritt und laut den Verfassungsrichtern selbst nicht unmittelbar geschädigt ist. Somit hat er nicht hinreichend dargelegt, in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein.

    Eine weitreichende Interpretation, die die ungerechte Verteilung der Kosten der Energiewende auf die Schultern aller Stromkunden*innen legitimiert. Schließlich tragen alle bis auf die großen energieintensiven Unternehmen die Kosten.

    Leider ist der Verein nun vorerst damit gescheitert, die an vielen Stellen ungerechte EEG-Umlage zu reformieren. Denn nicht nur die „Besondere Ausgleichsregelung“ ist laut Meinung vieler Experten ungerecht und illegitim.

    So wird ein Großteil der von allen kleinen Stromkunden*innen erhobenen Umlage nicht nur für den Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt, sondern für viele Quersubventionierungen verschiedenster Akteure im gesamten Strommarkt verwendet. Weiterhin wird sie seit vielen Jahren seitens der Politik künstlich hochgetrieben, obwohl die Gestehungskosten für erneuerbaren Strom stetig sinken. Vereinfacht heißt dies: je niedriger der Börsenstrompreis, desto höher die EEG-Umlage.

    Mit der „Besonderen Ausgleichsregelung“ für stromintensive Unternehmen hatte der Verein mutmaßlich einen Angriffspunkt gegen eine der vielen Ungerechtigkeiten gefunden, um die Politik zu einer Änderung des EEG zu bewegen. Gerichtlich ist dies aber nun gescheitert.

    Dennoch war der Klageweg nicht umsonst. Die Probleme rund um die EEG-Umlage sind beim Gesetzgeber angekommen. Ganz aktuell fordert der Bundesrat eine schnelle Reform des EEG, die die Senkung der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer als auch die Umstellung der Finanzierung der EEG-Vergütung beinhaltet.

    Der Verein wird weiter für eine gerechte Stromkostenverteilung kämpfen. Dazu sucht er einen Stromkunden, der selbst von hohen Stromkosten betroffen, selbst nicht als stromintensives Unternehmen gilt aber groß genug ist, um von den gerichtlichen Instanzen anerkannt zu werden.

    Die Sonneninitiative wird jedem Kläger ihre Erfahrung und Rechtsmittel zur Verfügung stellen. Außerdem wird sie mithilfe der bisherigen und neuen Sponsoren versuchen sie wirtschaftlich zu unterstützen.

    Sollten Sie sich berufen fühlen mit uns für gerechtere Strompreis zu kämpfen, melden Sie sich bei uns.

    Auch sucht der Verein weiterhin Sponsoren, die helfen die bisherigen und zukünftig entstehenden Kosten wenigstens teilweise zu tragen.

  • 29 Mai

    Verfassungsgericht befasst sich mit Strompreis – Sponsoren gesucht

    Nach der zu erwartenden Niederlage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ist der Verein jetzt auf der juristischen Zielgrade: Rechtsanwalt Peter Becker hat Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Für den Verein bedeutet dies ein immense finanzielle Belastung.

    Im Kern geht es immer noch um weit über fünf Milliarden Euro jährlich, die durch den Besonderen Ausgleichsmechanismus des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes der Industrie zu geschustert werden – zu Lasten einfacher Bürger und kleiner Betriebe. Dies ist nach Ansicht des Vereins und dem Energierechtsspezialisten Dr. Peter Becker eine ungerechtfertigte Subvention und verstößt gegen Artikel 3 (Gleichbehandlungsgrundatz) des Grundgesetzes.
    Über den im Jahr 2009 eingeführten Besonderen Ausgleichsmechanismus werden nämlich vorgeblich im internationalen Wettbewerb stehende, energieintensive Unternehmen fast gänzlich von der EEG-Umlage befreit. Mit der Umlage wird die Energiewende im Stromsektor finanziert. Gleichzeitig profitieren diese inzwischen über 2.000 Unternehmen von den durch die Erneuerbaren Energien massiv gesunkenen Strompreisen an der Leipziger Strombörse.
    Dadurch entsteht – von hinten durch die Brust ins Auge – eine unrechtmäßige Quersubvention der Industrie: Der kleine Mann, die kleine Frau, kleine Betriebe und der Mittelstand zahlen jährlich fünf bis acht Milliarden Euro mehr für ihren Strom als nötig (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/energiewende-industrie-spart-acht-milliarden-euro-an-stromkosten-a-1252083.html). Die Industrie als größter Klimazerstörer Deutschlands kassiert dieses Geld in Form geringerer Stromkosten. Auch hat sie natürlich keinerlei Motivation mehr, selbst Energie und damit Klimagase einzusparen.


    Der Verein Sonneninitiative e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesem Unrecht im Namen aller Bürgerinnen und Bürger ein Ende zu setzen. Er hatte dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion schon 2017 Teile der EEG-Umlage einbehalten. Amprion hatte den Verein daraufhin verklagt und in der ersten Instanz am 1. April 2019 erwartungsgemäß recht bekommen. Daraufhin ist der Verein mit Peter Becker in die Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte das Urteil des LG Marburg am 20. März 2020. Dies war vom Verein und Becker von Anfang an geplant. Denn diese Gerichte urteilen ja nicht darüber, ob das Gesetz, der besondere Ausgleichsmechanismus, rechtens ist. Sie Urteilen nur, ob der Verein nach diesem Gesetz die EEG-Umlage zahlen muss.


    Jetzt kommt endlich die Zielgerade: Rechtsanwalt Peter Becker hat mit Schreiben vom 7. Mai 2020  Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Es muss die Verfassungsbeschwerde jetzt annehmen, damit die EEG-Umlage bzw. der besondere Ausgleichsmechanismus endlich auf den Prüfstein kann. Wir wünschen Peter Becker dabei im Namen von 80 Millionen Betroffenen und der Energiewende viel Glück!
    Und noch eine Bitte in eigener Sache: Der Verein Sonneninitiative e.V. hat sich mit über 20.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten extrem verausgabt. Einige Menschen und einige Institutionen haben ihn dabei finanziell unterstützt, dafür vielen Dank. Leider war das bisher nur ein Bruchteil der Kosten. Bitte unterstützten Sie uns nach Kräften, wenn Sie an der Energiewende mitarbeiten, Bürger*in sind oder sich als Mittelständler der Großindustrie übervorteilt sehen.
    Hier können sie helfen (Link). Vielen Dank im Voraus!


    Wir halten Sie auf eeg-klage.de auf dem Laufenden und bieten weitere Hintergrundinformationen. Zum Beispiel können sich Experten und besonders Interessierte dort die juristischen Dokumente herunterladen und sich so selbst ein Bild machen.

  • 03 Apr

    Verein unterliegt erwartungsgemäß in erster Instanz

    Wie nicht anders zu erwarten unterliegt der Verein in der ersten Instanz am 1. April (leider kein Scherz) vor dem Landgericht Marburg gegen den Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der die EEG-Umlage laut Gesetz eintreibt. Dies verwundert kaum, da das Landgericht die Frage, ob Paragraph 63 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gegen das Grundgesetz verstößt, nicht beantworten wollte.

    Jetzt wird der Verein stellvertretend für alle deutschen Stromverbraucher in Berufung gehen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt wird sich den Fall hoffentlich genauer anschauen und dem Verfassungsgericht vorlegen.

    Weiterführende Infos finden Sie hier: >>Link

  • 04 Mrz

    Erste Verhandlung bei EEG-Klage

    Der Verein hält die sog. „Besondere Ausgleichsregelung“ im EEG für verfassungswidrig. Deshalb hat er dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion den Teil der EEG-Umlage einbehalten, der zu Unterstützung der „stromintensiven Industrie und der Schienenbahnen“ eingesetzt wird. Am 1. April (kein Scherz!) ist Verhandlung.

    Rechtsanwalt Dr. Peter Becker hatte in den vergangenen Wochen eine umfassende Klageerwiderung entwickelt. Sie ist Basis für die Güteverhandlung mit anschließender mündlicher Verhandlung vor dem Landgericht Marburg. Der Termin ist auf Montag, 1. April 2019, 13 Uhr, festgelegt. Er findet vor dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 28, Raum 151 statt.

    Das Landgericht hat die Frage zu entscheiden, ob nach seiner Ansicht die fraglichen Rechtsvorschriften der §§ 64 bis 66 EEG 2014 bzw. §§ 60a bis 69 EEG 2017 mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unverträglich sein könnten. Bejaht das Gericht dies, kann es dem Bundesverfassungsgericht die fraglichen Rechtsvorschriften zur Prüfung vorlegen.

    Für den Verein ist dies die erste Runde vor Gericht zur Klage gegen die Besondere Ausgleichsregelung. Diese Auseinandersetzung belastet den Verein finanziell stark. Deshalb ist er weiter auf Unterstützung angewiesen, um die Klage, die einige zehntausend Euro kosten wird, zu stemmen.

    Unterstützen Sie uns!

  • 03 Jan

    #eegklage wünscht ein erfolgreiches 2019

    Wir möchten allen Stromverbrauchern ein erfolgreiches Jahr 2019 wünschen. Vielleicht ist es schon dieses Jahr soweit, dass jeder Haushalt davon befreit wird, die Industrie unfreiwillig mit durchschnittlich 65 Euro jährlich zu unterstützen.

    Dieses Jahr wird wohl die ersten juristischen Entscheidungen beim Vorgehen gegen den besonderen Ausgleichsmechanismus bringen. Amprion hat jedenfalls nicht innerhalb der vom Gericht gewährten Frist zur Stellungnahme auf die Klageerwiderung von Dr. Peter Becker reagiert. Becker hat heute bei Gericht nachgefragt. Wir sind gespannt, wie es weiter geht …